Dürfen Pflegeeltern weiterhin berufstätig sein?

Ja, Pflegeeltern dürfen weiterhin berufstätig sein. Es wird jedoch erwartet, dass sie genügend Zeit und Flexibilität haben, um sich angemessen um das Pflegekind zu kümmern. Hier sind einige Punkte zu beachten:  

  1. Betreuungszeit: Pflegeeltern müssen sicherstellen, dass das Kind gut betreut ist, wenn sie arbeiten. Das kann durch flexible Arbeitszeiten, Teilzeitbeschäftigung oder die Unterstützung durch weitere Familienmitglieder geschehen.  
  2. Kinderbetreuung: Es muss gewährleistet sein, dass das Pflegekind während der Arbeitszeiten der Pflegeeltern adäquat betreut wird, beispielsweise durch Kindertagesstätten, Schulen oder Tagespflegepersonen.  
  3. Zeit für das Kind: Die Bedürfnisse und das Wohl des Pflegekindes stehen im Vordergrund. Es muss ausreichend Zeit für die Betreuung, Förderung und emotionale Unterstützung des Kindes vorhanden sein.  

Das Jugendamt prüft im Rahmen der Eignungsfeststellung, ob die berufliche Tätigkeit der Pflegeeltern mit den Anforderungen der Pflegekindschaft vereinbar ist. Flexibilität und die Bereitschaft, die Arbeitszeit an die Bedürfnisse des Pflegekindes anzupassen, sind wichtige Faktoren.  

Zuletzt aktualisiert am 27.01.2026 von Roland Longobardi.

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