Haben Pflegeeltern Anspruch auf Kindergeld?
Ja, Pflegeeltern haben Anspruch auf Kindergeld, wenn das Pflegekind dauerhaft in ihrem Haushalt lebt. Die Höhe beträgt etwa 250 Euro pro Monat pro Kind. Das Jugendamt zieht jedoch für das erste Kind 50% und ab dem zweiten 25 % ab.
Zuletzt aktualisiert am 04.12.2024 von Roland Longobardi.