Hat das Pflegekind Recht auf Kontakt zu den leiblichen Eltern?

Ja, in der Regel hat das Pflegekind ein Recht auf Kontakt zu seinen leiblichen Eltern. Wie dieser Kontakt gestaltet wird, hängt vom Wohl des Kindes und der individuellen Situation ab. Die Häufigkeit und Art des Umgangs wird oft in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt festgelegt.

Zuletzt aktualisiert am 27.01.2026 von Roland Longobardi.

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