Können Pflegekinder zu ihren leiblichen Eltern zurückgeführt werden?
Ein klares “Jaein”. Die Rückführung hängt von den Umständen des Einzelfalles ab und wird von den Jugendämtern eng überwacht. Wenn Familiengerichte (auf Empfehlungen der Jugendämter und Gutachten) eine dauerhafte Unterbringung entschieden haben, ist eine Rückführung selten möglich. An erster Stelle steht das Wohl und der Wunsch des Kindes.
Zuletzt aktualisiert am 02.12.2024 von Roland Longobardi.