Was dürfen Pflegeeltern für das Pflegekind entscheiden?
Pflegeeltern haben in der Regel die Alltagssorge für das Pflegekind. Das bedeutet, sie dürfen Entscheidungen treffen, die den täglichen Ablauf und das alltägliche Leben des Kindes betreffen. Dazu gehören:
- Gesundheitliche Versorgung: Termine beim Arzt oder Zahnarzt, gesundheitliche Vorsorge, einfache medizinische Maßnahmen.
- Schulische Angelegenheiten: Anmeldung in der Schule, Teilnahme an Elternabenden, Schulveranstaltungen, Hausaufgabenbetreuung.
- Freizeitaktivitäten: Anmeldung zu Freizeitangeboten, Hobbys, Sportvereinen, Ferienfreizeiten.
- Alltagsorganisation: Tagesablauf, Mahlzeiten, Bekleidung, Hygiene, Umgang mit Freunden und Bekannten.
Wichtige Entscheidungen, die über die alltägliche Sorge hinausgehen, müssen in der Regel mit den leiblichen Eltern und/oder dem Jugendamt abgestimmt werden. Dazu gehören:
- Wichtige medizinische Eingriffe: Operationen oder andere schwerwiegende medizinische Maßnahmen.
- Religiöse Erziehung: Entscheidungen über die religiöse Erziehung oder den Religionswechsel.
- Namensänderungen: Änderungen des Vor- oder Nachnamens des Kindes.
- Schulwechsel: Entscheidung über einen Schulwechsel oder die Wahl einer speziellen Schule.
Zuletzt aktualisiert am 27.01.2026 von Roland Longobardi.