Wer hat das Sorgerecht für das aufgenommene Pflegekind?
Die elterliche Sorge für ein Pflegekind kann zwischen den Herkunftseltern, Vormündern oder Pflegeeltern aufgeteilt sein, abhängig von den gerichtlichen Entscheidungen und den Vorgaben der Jugendhilfebehörden. Pflegeeltern sind in der Regel für die tägliche Betreuung und Entscheidungsfindung bevollmächtigt, besitzen jedoch meist nicht das volle Sorgerecht.
Zuletzt aktualisiert am 27.01.2026 von Roland Longobardi.