Wie ist der Umgang mit den leiblichen Eltern geregelt?
Der Umgang mit den leiblichen Eltern eines Pflegekindes ist ein wichtiger Aspekt im Pflegeverhältnis und wird individuell geregelt, abhängig von den Bedürfnissen des Kindes, der rechtlichen Situation und den Möglichkeiten der leiblichen Eltern. Das Wohl des Kindes steht immer an erster Stelle. Der Umgang mit den leiblichen Eltern darf das Kind nicht belasten oder gefährden. Umgangskontakte werden üblicherweise von der jeweiligen Fachberatung durchgeführt und durchgehend begleitet, dabei wird darauf wert gelegt, dass Pflegeeltern und leibliche Eltern nicht in den Kontakt gehen können. In der Regel werden die Häufigkeit und die Dauer eines Umgangskontaktes gemeinsam mit dem zuständigen Jugendamt und Familiengericht geregelt. Auch Video- und Telefonkontakte sind möglich. Bei der Bereitschaftspflege sind die Intervalle der Umgangskontakt deutlich geringer, sodass ca. alle 2-3 Wochen ein Treffen stattfindet.
Zuletzt aktualisiert am 27.01.2026 von Roland Longobardi.