Pflegegeld berechnen – So funktioniert es in NRW und Bielefeld

Pflegefamilien leisten Großes – und werden unterstützt

Wenn Sie ein Pflegekind bei sich aufnehmen, übernehmen Sie Verantwortung für ein Leben in neuer Stabilität und Geborgenheit. Um diese Aufgabe finanziell abzusichern, haben Pflegeeltern Anspruch auf Pflegegeld. Dieses umfasst nicht nur den Lebensunterhalt des Kindes, sondern auch eine Anerkennung für Ihre Erziehungsleistung.

Dabei ist uns besonders wichtig: Das Pflegegeld ist keine Entlohnung, sondern eine Aufwandsentschädigung sowie ein Beitrag zur Sicherstellung des Lebensunterhalts des Kindes im Haushalt der Pflegefamilie.

In NRW und insbesondere im Raum Bielefeld gelten unterschiedlich Regelungen, die wir Ihnen hier Schritt für Schritt erklären.

Was ist Pflegegeld – und wofür wird es gezahlt?

Das Pflegegeld ist eine staatliche Leistung, die Pflegeeltern für die Versorgung eines Pflegekindes erhalten. Es setzt sich zusammen aus:

  • Sachkostenanteil (Lebensunterhalt des Kindes: Essen, Kleidung, Bildung)
  • Erziehungsbeitrag (Anerkennung für Ihre erzieherische Leistung)

Zusätzlich können je nach Fall auch Sonderleistungen beantragt werden, z. B.:

  • Zuschüsse für Klassenfahrten, Freizeitaktivitäten
  • Pauschalen für behinderte oder besonders förderbedürftige Kinder
  • Einmalige Beihilfen (z. B. Erstausstattung)

Pflegegeld nach § 33 Satz 2 SGB VIII – „Sonstige betreute Pflegeverhältnisse“ mit besonderem Bedarf

Im Rahmen dieser Pflegeformen – wie sie auch durch die Ravensberger Pflegefamilien organisiert werden – umfasst das Pflegegeld:

  • höhere Erziehungsbeiträge zur Anerkennung der intensiveren Betreuungsleistung

  • ggf. zusätzliche Leistungen, etwa Supervision oder Fortbildung

Typischerweise bewegt sich der monatliche Betrag in einem deutlich höheren Bereich als in der klassischen Vollzeitpflege, z. B.

zwischen 2.300 € und 2.600 € monatlich,

abhängig vom Förderbedarf und dem jeweiligen Trägermodell.

Wenn Kinder mit einem erhöhten pädagogischen Förderbedarf  vermittelt werden, kommt ein anderer rechtlicher Rahmen zum Tragen: § 33 Satz 2 SGB VIII.

Diese Pflegeverhältnisse sind häufig durch komplexere Lebensgeschichten der Kinder geprägt. Sie erfordern eine intensivere Betreuung, häufig verbunden mit pädagogischer oder therapeutischer Zusatzqualifikation der Pflegeeltern. Entsprechend sind auch die Sätze angepasst.

Pflegegeld nach § 33 SGB VIII – Die Regelleistung der NRW Jugendämter

Für Pflegeverhältnisse, die direkt über die örtlichen Jugendämter organisiert werden, orientiert sich das Pflegegeld in der Regel an den Empfehlungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Es setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:

  • Sachkostenanteil (z. B. Unterkunft, Verpflegung, Kleidung, Schulbedarf)

  • Erziehungsbeitrag (als Anerkennung der pädagogischen Leistung)

Die genaue Höhe variiert je nach Bundesland und Alter des Kindes. Als grober Richtwert gelten derzeit:

Alter Sachkosten Erziehungsbeitrag Monatssatz
0–6 Jahre 748 € 430 € 1.178 €
6–12 Jahre 884 € 430 € 1.314 €
12–18 Jahre 1.050 € 430 € 1.480 €

(Stand: 2025 – regionale Unterschiede möglich)

Pflegegeld für Erziehungsstellen – individuelle Lösungen für intensive Betreuung

Für die Ravensberger Erziehungsstellen, die ebenfalls unter § 33 Satz 2 SGB VIII fallen, gelten gesonderte Pflegegeldregelungen. Diese spezialisierten Pflegeverhältnisse richten sich an Kinder und Jugendliche mit einem besonders hohen pädagogischen oder therapeutischen Unterstützungsbedarf.

Erziehungsstellen bieten nicht nur ein familiäres Zuhause, sondern auch eine hohe fachliche Begleitung durch qualifizierte pädagogische Fachkräfte, oft mit zusätzlichen therapeutischen Kompetenzen. Um dieser besonderen Form der Betreuung gerecht zu werden, wird ein erhöhter Pflegegeldsatz gezahlt.

Die konkrete Höhe richtet sich nach dem individuellen Bedarf des Kindes sowie den Anforderungen an die Erziehungsstelle und liegt über den o.g. Pflegesätzen.

Unser Standpunkt

Geld ist nie der Grund, warum Menschen sich für ein Pflegekind entscheiden – und das ist gut so.
Bei den Ravensberger Pflegefamilien steht das Wohl des Kindes im Mittelpunkt. Das Pflegegeld schafft den finanziellen Rahmen, damit Sie sich ganz auf die Beziehung und Begleitung des Kindes konzentrieren können.

Wir legen Wert auf Offenheit und Transparenz – sowohl im pädagogischen als auch im finanziellen Bereich. In einem persönlichen Gespräch klären wir gerne, welches Modell zu Ihnen passt und wie die finanziellen Rahmenbedingungen konkret aussehen.

So erhalten Sie Pflegegeld

Wichtig: Pflegegeld muss nicht beantragt werden, sondern wird automatisch gewährt, sobald die Hilfe startet!

Zusätzliche Leistungen & Sonderregelungen

Neben dem regulären Pflegegeld können weitere Mittel beantragt werden:

  • Einmalbeihilfen: z. B. für Kinderwagen, Möbel, Fahrräder
  • Bildung und Teilhabe: Zuschüsse zu Nachhilfe, Musikunterricht, Vereinsbeiträgen
  • Fahrtkosten, Betreuung bei Krankheit des Kindes oder der Pflegeperson
  • Zuschläge bei Säuglingen, Behinderten oder Geschwisterpflege

Wir beraten Sie individuell dazu, was in Ihrem Fall möglich ist.

 

Steuer, Kindergeld & Pflegegeld – was gilt?

  • Das Pflegegeld ist steuerfrei.
  • Der Anspruch auf Kindergeld besteht zusätzlich – je nach Anzahl der Kinder werden 25% bis maximal 50% vom Jugendamt einbehalten.
  • Das Pflegegeld muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden.

Häufige Fragen zum Thema Pflegegeld beantragen

Solange das Pflegeverhältnis besteht und Sie das Kind betreuen. Oftmals über das 18. Lebensjahr hinaus.

Nein, Sie müssen kein Pflegegeld zurückzahlen, wenn das Kind Ihre Familie verlässt.

Die Zahlung wird neu geregelt, meist nahtlos weitergeführt.

Ja – jedes Bundesland hat eigene Pflegegeldsätze und Zuständigkeiten. Unsere auf dieser Seite genannten Infos beziehen sich auf NRW.

Ihr Kontakt für Pflegegeld in Bielefeld & Umgebung

Wir unterstützen Pflegeeltern im Raum Bielefeld, Gütersloh, Herford und ganz OWL. Gerne helfen wir Ihnen dabei, die Pflegegeld-Unterlagen korrekt auszufüllen, alle Fristen einzuhalten und zusätzliche Leistungen zu sichern.

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